Wohngeld plus gesetzesbegründung

Er schlug ein pauschalisiertes Basis-Wohngeld vor, welches ohne Rückzahlungspflicht ist, um den Druck zu mindern. 
 
Bernd Düsterdiek (Deutscher Städte- und Gemeindebund) begrüßte grundsätzlich die Ausweitung des Wohngeldes, gibt aber zu bedenken, dass die Umsetzung aufgrund von Personalmangel und anderen aktuellen Herausforderungen nicht durchführbar sei. 
 
Heiko Gill (niedersächsisches Umwelt- und Bauministerium) mahnte, dass das Antragsverfahren vereinfacht werden müsse, damit die Menschen das Wohngeld zügig erhalten.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 28. Heizkostenzuschlag
Eine dauerhafte Heizkostenkomponente geht künftig als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können.

Die nächste Anpassung ist zum fällig. Ein dazu von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzentwurf "zur Erhöhung des Wohngeldes" (BT Drs. 20/3936) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit der Abgeordnetenstimmen angenommen. Anpassung der Wohngeldformel
Überdies passt das Gesetz die Wohngeldformel an.

Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie sei es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

2. Davor wurde erst ab 15 Prozent Mieterhöhung das Wohngeld erhöht. Klimakomponente
Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.

"Diese Reform, das ist klar, stellt die Länder und Kommunen vor eine Mehrbelastung in den Wohngeldbehörden. November 2022 geprüft und im parlamentarischen Verfahren aufgenommen.

Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat. Es gelte, die für die Bearbeitung zuständigen Wohngeldstellen zu entlasten, ohne die Zielgenauigkeit des Instruments zu gefährden.

Ein entsprechender Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, für den der Ausschuss gegen die Stimmen der Unionsfraktion votierte, sieht nun unter anderem die Einführung von Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor.

Darunter seien viele Alleinerziehende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete. Damit soll das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent steigen. Das sind etwa 30 Euro mehr Wohngeld pro Monat.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Wohngeld hat die Bundesregierung auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v.

Auch er spricht sich gegen die vorläufige Zahlung des Wohngeldes aus. 
 
Sebastian Klöppel (Deutscher Städtetag) wies auf die Komplexität der Einkommensprüfung beim Wohngeld hin und argumentierte, dass kurzfristige Digitalisierungs- und Vereinfachungsmaßnahmen unrealistisch seien, daher empfahl er ebenfalls ein Basis-Wohngeld. 
 
Markus Mempel (Deutscher Landkreistag) betonte die Notwendigkeit, realistisch mit den Erwartungen der Bürger umzugehen und darauf hinzuweisen, dass nicht sofort alle Berechtigten im Januar Wohngeld erhalten würden. 
 
Sandra Rehmsmeier (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr) berichtete von einer hohen zusätzlichen Belastung der Wohngeldstellen und unterstützte die Empfehlungen des Bundesrates gegen vorläufige Zahlungen und für die Einführung einer Bagatellgrenze. 
 
Michael Neitzel (Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung) lobte die Heiz- und Klimakomponenten des Wohngeldes, empfahl aber deren Erhöhung in einem späteren Schritt und die Kopplung an den Energieeffizienzstandard des Gebäudes. 
 
Christian Lieberknecht (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) und Kai H.

Warnecke (Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer) unterstützten die neue Regelung, hoben aber hervor, dass die Heizkomponente an die Energiepreisentwicklung angepasst werden sollte und mehr Aufklärung für selbstnutzende Wohneigentümer notwendig sei. 
 
Birgit Fix (Deutscher Caritasverband) unterstützte die Erweiterung des Wohngeldes und deren neue Komponenten, sprach sich aber für eine jährliche Dynamisierung und einen Härtefallfonds aus, sowie für die Ergänzung einer Stromkostenkomponente. 
 
Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund) forderte eine Ausweitung des Empfängerkreises und betonte, dass eine Überlastung durch Wohnkosten bereits bei 30 Prozent und nicht erst bei 40 Prozent beginne.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. Kosten für Heizung und Warmwasser wurden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt. Inkrafttreten wird es am 1. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:

1. Zudem wurde den Ländern die Möglichkeit einer unbürokratischen, schnellen Abschlagszahlung eingeräumt.

Mehr Informationen finden Sie hier:
www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus-gesetz
www.bmwsb.bund.de/heizkostenzuschussII

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 28. September 2022

Online-Nachricht - Dienstag, 13.08.2024

Sozialrecht | Erhöhung des Wohngeldes beschlossen (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat die "Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes" im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.

Rund 380.000 Haushalte würden dazu kommen, die schon einmal Wohngeld bekommen haben.

Zusätzlich zum Wohngeld Plus hat das Bundeskabinett den zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr beschlossen. Für einen 2-Personen-Haushalt sind es 540, statt zu vor 350 Euro. Das Plus sind ein dauerhafter Heizkostenzuschlag und ein Zuschlag auf klimaangepasste Sanierungen bei Höchstmieten.

Neben den derzeit rund 600.000 Haushalten, die schon Wohngeld beziehen, geht die Regierung von 1.040.000 Haushalten aus, die mit der Reform innerhalb der Einkommensgrenze des Wohngeldes liegen.

Sie ermöglicht einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.

3. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (BT Drs. 20/4356) sowie ein Bericht des Haushaltsauschusses vor.

Änderung im Ausschuss
Damit die Hilfe auch bei den Menschen ankomme, die sie benötigten, haben die Koalitionsfraktionen die Vorschläge der Sachverständigen nach der Anhörung des Ausschusses zur Wohngeldnovelle am 7.

Das heißt, es muss erst ein halbes Jahr später geprüft werden, ob der Anspruch weiterbesteht. In seiner am 28.Oktober 2022 beschlossenen Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die Pläne, äußert aber auch Kritik.So fordert der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem auf, gravierende und umfassende Vereinfachungen und Nachweiserleichterungen im Wohngeldrecht umzusetzen.

(il)

Fundstelle(n):
YAAAJ-72990

Es soll ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen.

Tiefgreifende Reform
Die bisher umfangreichste Reform des Wohngelds soll die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern.

Dazu erklärte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Mit dem „Wohngeld Plus“, das ab dem 1. Quelle/Weitere Informationen: Bundestag, Informationen vom 10. November 2022


Oktober 2022

Bundesrat wünscht weniger Bürokratie bei geplanter Wohngeldreform

Mit dem geplanten Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen.

Sie wies darauf hin, dass mietrechtliche und wohnungspolitische Maßnahmen neben dem Wohngeld nötig seien, wie der Bau von mehr Sozialwohnungen und ein Mietenstopp. 
 
Zusammenfassend stießen die Pläne zur Erhöhung und Ausweitung des Wohngeldes bei den Experten auf Zustimmung, jedoch wurden große Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung, insbesondere aufgrund von Personalengpässen und der Komplexität des Prüfverfahrens, geäußert.

  • Für die voraussichtlich rund 1,9 Millionen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt es um durchschnittlich 15 Prozent.