Dazu gehören der Aufbau und die Erweiterung passiver FTTH oder FTTB-Netze, einschließlich des Backbone-Netzes und der Anschluss von anderen Infrastrukturen wie Mobilfunkmasten oder Rechenzentren. Betreibermodell: Förderung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel und/oder die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen, die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel)
Förderfähig sind grundsätzlich Gebiete, die derzeit über kein Next-Generation-Access-Netz (NGANetz) verfügen (weißer Fleck) oder die über ein NGA-Netz verfügen, das derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Mbit/s symmetrisch bzw.
Durch diese Prognose zur Förderfähigkeit kann die Gebietskörperschaft eine Entscheidung für oder gegen eine Antragstellung im jeweiligen Förderaufruf treffen.
Das Lückenschluss-Pilotprogramm
Mit dem Lückenschluss-Pilotprogramm wird die bestehende Gigabitförderung 2.0 gezielt ergänzt. Hierzu steht ihnen ein Punktekompass zur Verfügung, der die Aussichten auf Bewilligung entsprechend des Kriterienkataloges bewertet.
Alle Informationen rund um den geförderten Breitbandausbau der Bundesregierung erhalten Sie zukünftig über die Webseite des Projektträgers aconium GmbH.
Zur Webseite des Projektträgers aconium GmbH
Wir wünsche Ihnen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und bedanken uns für die gute und langjährige Zusammenarbeit.
Ihr Projektträger Breitbandförderung Los A
Deutschland ist auf dem Weg in die digitale Gesellschaft.
Das sind insbesondere Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft und Stadtstaaten.
Um sicherzustellen, dass das Potenzial des privatwirtschaftlichen Ausbaus und die eigentlichen Förderbedarfe vorab prioritär ausgelotet werden, sind seit 2024 im Vorfeld der Antragstellung sogenannte Branchendialoge durchzuführen.
Projekte, die eine besonders hohe Punktezahl erreichen, können über ein fast lane-Verfahrenbeantragt werden. Als „finanzschwach“ gelten in Nordrhein-Westfalen
Darüber hinaus gilt der Fördersatz des Landes von 40 Prozent für Gemeinden bei Vorliegen einer genehmigten Verringerung der allgemeinen Rücklage ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltsicherungskonzeptes.
Anträge zur Kofinanzierung des Bundesprogramms durch das Land Nordrhein-Westfalen können bei der Geschäftsstelle Gigabit.NRW der örtlich zuständigen Bezirksregierung (Bewilligungsbehörde) gestellt werden.
Alle Anträge müssen aufgrund des Außerkrafttretens der Kofi-RL 2.0 spätestens bis zum 31.12.2028 bewilligt werden.
Die Branchendialoge finden zwischen den Gebietskörperschaften und Telekommunikationsunternehmen statt. Den Atlas können Sie hier abrufen.
Mehr erfahren
Auf unserer Onlineplattform können die Antragsteller der oben genannten Bundesländer (Los A) alle Informationen ihres Förderprojekts vollständig digital bearbeiten.
Ebenfalls gefördert werden die aktiven Komponenten eines FTTH- oder FTTB-Netzes, einschließlich der Verkabelung im Gebäude. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige unserer Förderprojekte vor.
Weitere Förderprojekte
Die KfW fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich des Breitbandausbaus.
Anträge sind daher unter Berücksichtigung der Prüf- und Bewilligungsdauern der zuständigen Bewilligungsbehörde hierfür rechtzeitig und vollständig einzureichen. Im Rahmen der Gigabitstrategie hat die Bundesregierung daher das Ziel formuliert, dass bis zum Jahr 2030 eine solche Infrastruktur flächendeckend ausgebaut werden soll. Dazu werden die Förderanträge anhand eines Kriterienkataloges transparent bepunktet.
Die Bundesregierung unterstützt mit der Breitbandförderung den Ausbau digitaler Infrastrukturen in den Gebieten, in denen sich der privatwirtschaftliche Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird. Für kleinere Städte und Gemeinden liegt die Förderhöchstgrenze bei 50 Tausend Euro. Er wird kontinuierlich weiterentwickelt und mit neuen Informationen und Funktionen ergänzt.
Flächendeckende, hochleistungsfähige, ökologisch nachhaltige und sichere digitale Infrastrukturen – auch in ländlichen Räumen – sind Voraussetzung dafür, dass die digitale Transformation Deutschlands umfassend gelingt.
Deutschland soll flächendeckend mit Glasfaser ausgestattet werden – ein entscheidender Schritt für gleichwertige Lebensverhältnisse und die Zukunftsfähigkeit in allen Bereichen des Landes.
In Gebieten in denen ein wirtschaftlicher Ausbau durch die Telekommunikationsunternehmen nicht möglich ist, unterstützen wir mit unserem Förderprogramm.
Durch die geringen Projektgrößen sind die üblichen Genehmigungsverfahren für den Glasfaserausbau vereinfacht und beschleunigt.
Für eine ausgewogene Balance zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau, unterstützen wir die Gebietskörperschaften zusätzlich mit unserer Förderung von Beratungsleistungen.
Gefördert werden unter anderem die technische und juristische Unterstützung, die Aufbereitung von Datengrundlagen und Geoinformationen für den Glasfaserausbau sowie die Vorbereitung und Durchführung von Branchendialogen.
Landkreise, Gemeindeverbände und kreisfreie Großstädte ab 100 Tausend Einwohnern erhalten im Rahmen der Förderung von Beratungsleistungen maximal 200 Tausend Euro Fördermittel.
500 Mbit/s im Download zur Verfügung stellt (grauer Fleck), soweit innerhalb der nächsten drei Jahre die geplante Telekommunikationsinfrastruktur den Endkunden keine Datenrate von mehr als 500 Mbit/s zuverlässig im Download zur Verfügung stellen kann.
Nicht förderfähig sind Gebiete, in denen bereits mindestens zwei NGA-Netze vorhanden sind (schwarzer Fleck) oder die mit mindestens einem FTTB/H-Netz ausgestattet sind oder die mit mindestens einem Kabelnetz mit mindestens dem Standard Docsis 3.1 ausgestattet sind oder die mit mindestens einem Kabelnetz mit dem Standard unterhalb von Docsis 3.1 ausgestattet sind, aber der Netzbetreiber eine Aufrüstung mindestens auf den Standard Docsis 3.1 innerhalb von 12 Monaten ankündigt.
Der Fördersatz des Landes beträgt je betreffender Gemeinde grundsätzlich 30 Prozent der auf die Gemeinde entfallenden zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Fördersatz des Landes wird auf 40 Prozent erhöht, wenn die betreffende Gemeinde zum Zeitpunkt der Bewilligung des Landes als „finanzschwach“ eingestuft ist.
Die Förderanträge können von Gebietskörperschaften gestellt werden. Die Onlineplattform ist dabei das übergeordnete Informations-, Planungs- und Steuerungsinstrument.
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Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ –
Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0)
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Darüber hinaus unterstützt die KfW auch die Planungs- sowie Nebenkosten im Zusammenhang mit diesen Projekten.Für die Finanzierung dieser Maßnahmen stellt die KfW den KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur sowie den KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur zur Verfügung.
Gebietskörperschaft, in der das Projektgebiet liegt (insbesondere Kommune, Kreis, kommunaler Zweckverband) sowie ein Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.
Gemeindeverbände müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag bzw.
Die Projektträgerschaft wird von der aconium GmbH und der PwC GmbH WPG übernommen.
Der Breitbandatlas als Teil des Gigabit-Grundbuches veranschaulicht anhand interaktiver Karten, bisherige Fördervorhaben und welche Bandbreiten für die Datenübertragung lokal zur Verfügung stehen.
Das Pilotprogramm ermöglicht den Ausbau von Glasfaseranschlüsse in kleinen Restgebieten, sogenannten Lücken, die wegen ihrer geringen Größe auch in Zukunft voraussichtlich nicht erschlossen werden. Für alle anderen Projekte besteht die Möglichkeit der Antragstellung im Standard-Verfahren.
Den antragstellenden Gebietskörperschaften wird die Möglichkeit gegeben, die Erfolgsaussichten ihres geplanten Förderantrages vorab zu prüfen.
Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur liegt vorwiegend in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen.
In Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung den Gigabitausbau mit der Gigabit-Richtlinie 2.0 in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-RL 2.0).
Förderfähig ist der Netzausbau in Gebieten, in denen noch kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindestens 300 Mbit/s im Download und mindestens 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und voraussichtlich auch nicht zur Verfügung stellen wird (Aufgreifschwelle).
Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt.
Über die Plattform werden alle förderrechtlichen und administrativen Verfahrensschritte abgewickelt und Informationen rund um das Förderprogramm bereitgestellt. eine unterzeichnete Kooperationserklärung zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden.
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Die Förderung von Beratungsleistungen kann grundsätzlich nur einmalig beantragt werden.
Die Durchführung unseres Förderprogramms erfolgt durch zwei Bewilligungsbehörden (Projektträger), die jeweils für rund die Hälfte der Fördergebiete zuständig sind. Eine Handreichung zur Ausgestaltung eines Branchendialoges stellt das Gigabitbüro des Bundes zur Verfügung.
Zusätzlich wird gewährleistet, dass die Förderung in die Gebiete mit dem größten Nachhol- und Förderbedarf fließt.
Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 sowie in der zweiten Änderungsfassung vom 13.01.2025 (Gigabit-RL 2.0) unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ob Verkehr und Mobilität, Wirtschaft und Verwaltung, Arbeit und Alltag, Bildung und Forschung, Gesundheitsversorgung und Pflege: Die Digitalisierung ist der Antrieb für mehr Fortschritt, mehr Klimaschutz, eine höhere Lebensqualität und neue Chancen.
Näheres zur Förderung von Glasfaserinfrastruktur und Beratungsleistungen finden Sie in den folgenden Abschnitten.
Mit unserer Gigabitförderung 2.0 arbeiten wir kontinuierlich an unserem Ziel, Glasfaser in jedes Haus zu bringen. Es ist eine frühzeitige Abstimmung und Vorbereitung eines bewilligungsreifen Antrags mit der Bewilligungsbehörde sicherzustellen, um eine Bewilligung vor dem 31.12.2028 zu ermöglichen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie informieren, dass diese Webseite für die Projektträgerschaft in Losgebiet A noch bis zum 31.12.2025 zur Verfügung stehen wird.
Wirtschaftlichkeitslückenförderung: Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreiberinnen und Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet.
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