Während der Prozedur werden alle möglichen kleinen Organismen eliminiert, die sich innerhalb der Palette befinden könnten (zu den häufigsten Schädlingen zählen Borkenkäfer oder Tiere der Familie der Bockkäfer).
Eine zertifizierte Palette erkennen Sie leicht, und zwar an der Marke, die direkt auf den Mittelblock der Palette gebrannt wird.
Zugleich sollte es auch zu einer Kosteneinsparung für verbrauchte Rohmaterialien, Energien und Endtechnologien kommen. Dies wird festgehalten und protokolliert, sodass es für eventuelle spätere Kontrollen zur Verfügung steht. h., sie sind weiterhin anfällig für Schimmel. Die OPPC-Behandlung wird nämlich von vielen Ländern verlangt.
Die IPPC-Behandlung ist eine Wärmebehandlung des Holzes, in erster Linie von Verpackungsholz, d.
Deshalb sollte auch bei einer Anfrage für Holzpaletten direkt geklärt werden, ob durchgetrocknete oder naturbelassene Paletten geliefert werden sollen, um späteren Aufwand durch Reklamationen zu vermeiden.
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Die IPPC (International Plant Protection Convention) hat sich im Jahr 2002 auf einen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen verständigt.
Daraus resultiert der – ISPM 15 – (Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen)
Bei der Ausfuhr/Einfuhr in/aus nicht EU-Länder müssen Holzverpackungen, ab einer Stärke von 6 mm behandelt sein.
Behandelte Holzverpackungen müssen eine Kennzeichnung nach einem vorgegebenen Layout erhalten.
Region/Bundesland
Die Kennzeichnung muss lesbar, dauerhaft und sichtbar vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht werden, und darf nicht handgezeichnet sein.
Hitzebehandelte Holzverpackungen haben in etwa die gleiche Feuchtigkeit wie vor der Behandlung, und können somit genauso von Schimmel- oder Bläuepilzen befallen werden wie zuvor.
Um Schimmel möglichst zu vermeiden muss sowohl frische wie auch behandelte Ware richtig gelagert werden.
Weder Schimmel noch Bläuebefall verändert die technologischen Eigenschaften des Holzes.
Die Behandlung ist zeitlich unbegrenzt, der IPPC-Stempel „verfällt“ nicht.
Die Begasung mit Methylbromid ist zwar nach der ISPM 15 eine zulässige Behandlung, in Deutschland und mittlerweile auch in der EU ist sie verboten.
Somit ist auch unsere IPPC- Ware nicht „begast“ sondern hitzebehandelt.
Nein, da es sich bei Holzwerkstoffen nicht um Vollholz handelt, und diese im Fertigungsprozess unter Verwendung von Klebstoff, Hitze oder Druck, hergestellt werden.
Vorausgesetzt die komplette Holzverpackung besteht aus Holzwerkstoffen und beinhaltet kein Vollholz mit einer Stärke von über 6 mm.
Durch das anbringen der IPPC Markierung, wird ein Pflanzengesundheitszeugnis überflüssig, die Markierung zeigt an, dass eine international anerkannte phytosanitäre Maßnahmen angewendet wurde.
NIMP 15 ist das Französische ISPM 15.
Nein, bei einer Trocknung wird die Holzfeuchte deutlich reduziert (auf unter 20%), während bei der Hitzebehandlung die Holzfeuchte nahezu dieselbe ist wie zuvor, bei der Hitzebehandlung geht es um die Vernichtung möglicher Schädlinge und deren Larven.
Wenn Sie sich das Angebot an unseren atypischen Paletten oder standardisierten Euro-Paletten ansehen, können Sie den Absatz „IPPC-Zertifizierung“ in der Liste der Spezifikationen finden.
Unter der Abkürzung IPPC versteht sich Internationales Pflanzenschutzübereinkommen (auf Englisch International Plant Protection Convention).
Ein wirksamer Schutz gegen Schimmel ist nur die vollständige Trocknung des Holzes sowie dessen sachgemäße Lagerung. Die IPPC-Behandlung erfolgt bei den Holzpaletten, indem das Produkt so erhitzt wird, dass die Temperatur im Holzkern mindestens 30 Minuten lang mindestens 56 °C beträgt (gemessen in der Mitte des stärksten Elements – bei einer Palette in der Mittel des Holzblocks).
Daraus ergibt sich, dass bei der Behandlung keine Mittel auf chemischer Basis eingesetzt werden, die Prozedur erfolgt nur unter Verwendung der Thermodynamik.
Die Prüfungen werden vom Zentralen Institut für landwirtschaftliche Inspektion und Prüfung sowie von der Zollverwaltung der Tschechischen Republik vorgenommen.
Das Ziel der IPPC-Vorbeugung ist die Entstehung der Verunreinigung zu verhindern und zu verringern, und zwar durch die Auswahl der geeigneten Produktionsverfahren und Produktionstechnologien.
Es stellt die Behandlung von Holzverpackungen im Trockner durch Erhitzen auf eine Temperatur von mindestens 56 Grad für 30 Minuten im Holzkern dar, wodurch mögliche Schädlinge beseitigt werden. Die Marke muss perfekt lesbar und im Rahmen sein und muss einen IPPC-Index sowie Buchstaben und Ziffern enthalten, die das Ursprungsland der Palette und den Kode des Unternehmens bezeichnen, von dem die IPPC-Behandlung durchgeführt wurde.
Die IPPC-Behandlung ist für alle Euro-Paletten notwendig – wenn Sie etwas mehr erfahren möchten, finden Sie in unserem Blog einen Artikel über die Euro-Palette.
Und für atypische Einwegpaletten ist die IPPC-Zertifizierung auch sehr wichtig, und zwar insbesondere wenn sie zusammen mit den Waren ins Ausland ausgeführt werden.
Die behandelten Verpackungen werden mit dem IPPC-Stempel mit spezifischer Lizenznummer gekennzeichnet. Unsere Paletten haben die Nummer 058.
Die Anforderungen an Holzpaletten und zusätzliches Holzverpackungsmaterial ergeben sich aus dem Standard ISPM 15 und aus der EU Verordnung 2016/2031.
Die Regeln werden im Standard IPPC/ISPM 15 – im Internationalen Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr.
15 festgelegt: die Rgeln für die Verwendung vom Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel.
Die Kennzeichnung der Produkte ist laut Artikel 96 der Verordnung (EU) 2016/2031 durchzuführen. (IPPC – Stempel)
Dem Schutz der heimischen Wälder vor möglichen Schädlingen, den Nematoden.
Sowie zur internationalen Vereinheitlichung der Einfuhrbestimmungen.
Bei einer HT – Behandlung (heat treatment) wird die Holzware in einer Trockenkammer erhitzt, die Temperatur im Kern des Holzes muss über einen Zeitraum von 30 Minuten, 56°C erreichen.
Die Funktion der Trockenkammer unterliegt strengen und genauen Kontrollen durch das Regierungspräsidium, die Kontrollen finden jährlich statt.
Unter anderem werden die Temperatursensoren, das Gebläse, die Isolation sowie der Behandlungsplan auf den Prüfstand gestellt.
Genauso wird der gesamte Prozess überprüft, von der Lagerung bis zur Markierung der Ware.
h., Paletten, Stauholz, Kisten usw., die später exportiert werden, also nach Übersee gelangen. Das behandelte Holz wird mit einer Markierung gekennzeichnet, worauf die Art der Behandlung zu sehen ist ("HT" für Heat Treatment) beziehungsweise, dass die notwendige Dauer der Behandlung eingehalten wurde.
Bei der Hitzebehandlung nach IPPC werden Schadorganismen zwar abgetötet, jedoch werden die Holzpaletten in dieser Zeit nicht getrocknet, d.
Diese Trocknung wird mittels einer Trockenkammer vorgenommen, jedoch verursacht dieser Schritt auch höhere Kosten als die reine Hitzebehandlung nach IPPC. Viele Länder schreiben diese Behandlung vor. Das Holzverpackungsmaterial ist laut Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/2031 zu reparieren, erlassen laut Artikel 98 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031, § 68 Absatz 1, lit.
Ausgeschrieben bedeutet die Abkürzung "Integrated Pollution Prevention and Control".
Diese Hitzebehandlung ist eine Wärmebehandlung in einer Trockenkammer mit einer Temperatur von 56°C, die im Kern des Palettenholzes für 30 Minuten erreicht werden muss. FA, Rome.
Die Prüfung auf die Einhaltung des technologischen Verfahrens zur Behandlung und Kennzeichnung von Holzverpackungsmaterial wird jährlich durchgeführt.
a) des Gesetzes Nr. 326/2004 Slg. über pflanzenmedizinische Behandlung, in der Fassung späterer Vorschriften, Verordnung Nr. 6/2020, über Behandlung oder Kennzeichnung von Holzverpackungsmaterial, Holz oder anderen Gegenständen und ISPM (International Standards for Phytosanitary Measures) Pub. No. 15: Regulation of wood packaging material in international trade, 2018.