Unterschied präferenzieller ursprung und nichtpräferenzieller ursprung

Das Ziel der Bestimmung des präferenziellen Ursprungs ist es, bei der Einfuhr aus einem begünstigten Land oder bei der Ausfuhr von Waren in ein begünstigtes Land eine Ermäßigung der Zollsätze (Zollpräferenzmaßnahmen) zu gewähren.

Warenursprung

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Der Warenursprung bezeichnet die geografische Herkunft einer Ware und spielt eine zentrale Rolle im internationalen Handel sowie im Zollrecht.

Hier wird der Ursprung von der IHK bestätigt, und die Nachweise spielen eine entscheidende Rolle.

Die Praxis: So funktioniert der Ursprung im Zollalltag

In der Praxis ist es für Unternehmen entscheidend, ihre Stammdaten zu pflegen – und zwar korrekt. Präferenzieller Ursprung

Der präferenzielle Ursprung spielt immer dann eine Rolle, wenn es um Zollvergünstigungen im Rahmen von Freihandelsabkommen oder Präferenzabkommen geht.

Produkte aus diesen Ländern oder Regionen können von Zöllen befreit werden oder von erheblich reduzierten Zollsätzen profitieren.

Beispielsweise entscheidet der nichtpräferenzielle Ursprung über Antidumpingmaßnahmen oder Ursprungsbezeichnungen.


Präferenzieller Warenursprung

Der präferenzielle Ursprung ist relevant für die Anwendung von vergünstigten Zolltarifen im Rahmen von Präferenzabkommen. Es gibt verschiedene Vertragsarten dieser Abkommen:

Unternehmen können nur dann von Zollvorteilen profitieren, wenn ihre Produkte die Voraussetzungen für den präferenziellen Ursprung erfüllen – und dies durch eine korrekte Präferenzkalkulation nachgewiesen wird.

Weitere Details findest Du in den aktuellen Regelungen der Generalzolldirektion.

Die Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs soll die Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen gewährleisten, die an den Ursprung der Waren gebunden sind. Mehr als 80 Länder fordern diese Angabe als Importvorschrift.

Es ist aber wichtig zu wissen, dass das Siegel allein nicht als Ursprungsnachweis gilt.

Warum der Warenursprung so wichtig ist – und wie man ihn richtig nachweist

Die Unterscheidung zwischen präferenziellen und handelsrechtlichen Ursprüngen ist nicht nur ein theoretisches Konstrukt, sondern hat konkrete Auswirkungen auf den internationalen Handel.

Was passiert, wenn der Warenursprung nicht korrekt ermittelt wird?

Beispiel Präferenzieller Ursprung

Hier profitieren Unternehmen von günstigeren Zöllen, wenn ihre Produkte aus einem Land kommen, mit dem ein Handelsabkommen besteht.

Warenursprung (präferenzieller und nichtpräferenzieller Ursprung einer Ware)

Die Frage des Warenursprungs ist sehr kompliziert und vielschichtig und beruht in erster Linie auf internationalen Abkommen, wird aber auch durch das europäische Zollrecht geregelt, insbesondere durch autonome Präferenzmaßnahmen, die im Rahmen des so genannten Allgemeinen Präferenzsystems (APS) auf Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder angewandt werden können oder sich auf andere einseitige Maßnahmen der Union beziehen können.

Manche Lieferanten geben vorerst keine Herkunft ihrer Produkte auf Lieferscheinen oder Rechnungen.

Die richtige Pflege dieser Daten hat einen klaren Vorteil: Sie erleichtert den Handel und ermöglicht es Unternehmen, Zollvorteile zu nutzen, die ihre Produkte auf internationalen Märkten wettbewerbsfähiger machen. Er wird herangezogen, um den Ursprung einer Ware festzustellen, wenn keine Handelsabkommen oder Präferenzregelungen greifen.

Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden wird dadurch reibungsloser, da alle Ursprungsnachweise korrekt und transparent dokumentiert sind.

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Fazit

Der Warenursprung ist mehr als nur ein Detail in den Stammdaten.

Doch „Made In“ ist vielmehr ein Qualitätsversprechen und muss mit dem Handelsrechtlichen Ursprung übereinstimmen. Dokumente wie das EUR.1-Zertifikat oder die Ursprungserklärung werden benötigt, um diese Zollvergünstigungen zu erhalten.

2. Einerseits werden Präferenzen oder handelspolitische Maßnahmen bei der Einfuhr in die Union angewandt, andererseits hat die Union ein Interesse daran, damit die Ausführer der Waren aus der Union eine Präferenz gegenüber den ausgeführten Waren in den Einfuhrdrittländern haben, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

 

Die Bedeutung dieser Frage ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass die Voraussetzung für die Wahl des entsprechenden Zollsatzes und insbesondere für die Erteilung einer Zollpräferenzmaßnahme, Zollermäßigung oder Zollbefreiung oder jeder anderen Zollpräferenzbehandlung, sei es aus der Sicht der Union bei der Einfuhr oder Ausfuhr in ein Drittland, der Nachweis des Ursprungs der Ware ist.

 

Es wird unterschieden zwischen nichtpräferenziellem und präferenziellem Ursprung einer Ware.

Dies kann Unternehmen bares Geld sparen und langfristig Wettbewerbsvorteile sichern.

Wie funktioniert der präferenzielle Warenursprung in Detail?

Internationale Handelsabkommen sind auf die Förderung von wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ländern fokussiert. Daher hat die gefriergetrocknete Mango ihren Handelspolitischen Ursprung aus Deutschland und nicht aus Indien.

Hier geht es nicht um die geografische Herkunft im klassischen Sinne, sondern darum, wo die letzten entscheidenden Schritte der Produktion oder Verarbeitung stattgefunden haben.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) bescheinigt diesen Ursprung, indem sie ein Ursprungszeugnis ausstellt.

„Made In“: Ein Siegel, aber kein Ursprungsnachweis

Viele denken bei der Bezeichnung „Made In“ automatisch an den Ursprung eines Produkts.

Das Problem: Zu oft sehen wir in Projekten mit unseren Kunden, dass der Handelsrechtliche Ursprung in Systemen falsch gepflegt wird.

So wird beispielsweise oftmals als Warenursprung das Land des Lieferanten angegeben. In dem Fall wird der handelsrechtliche Ursprung in Deutschland sein.

  • Eine Mango wird aus Indien importiert. Die Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs soll die Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen gewährleisten, die an den Ursprung der Waren gebunden sind.

    Nur Waren mit präferenziellen Ursprung können von Zollvergünstigungen profitieren. Einerseits werden Präferenzen oder handelspolitische Maßnahmen bei der Einfuhr in die Union angewandt, andererseits hat die Union ein Interesse daran, damit die Ausführer der Waren aus der Union eine Präferenz gegenüber den ausgeführten Waren in den Einfuhrdrittländern haben, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

     

    Die Bedeutung dieser Frage ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass die Voraussetzung für die Wahl des entsprechenden Zollsatzes und insbesondere für die Erteilung einer Zollpräferenzmaßnahme, Zollermäßigung oder Zollbefreiung oder jeder anderen Zollpräferenzbehandlung, sei es aus der Sicht der Union bei der Einfuhr oder Ausfuhr in ein Drittland, der Nachweis des Ursprungs der Ware ist.

     

    Es wird unterschieden zwischen nichtpräferenziellem und präferenziellem Ursprung einer Ware.

    Aber nur, weil ein Produkt eines Lieferanten aus den Niederlanden kommt, heißt es noch lange nicht, dass das Produkt auch wirklich dessen Ursprung hat. Er bestimmt, aus welchem Land eine Ware stammt und ist entscheidend für die Anwendung von Zolltarifen, Einfuhrbestimmungen und Handelspräferenzen.


    Nichtpräferenzieller Warenursprung

    Der nichtpräferenzielle Ursprung dient hauptsächlich der statistischen Erfassung und der zollrechtlichen Behandlung ohne spezielle Handelsvorteile.

    Ein EUR.1-Zertifikat oder eine Ursprungserklärung muss dann den Ursprung nachweisen, um den günstigeren Zollsatz zu erhalten.

    Beispiel Handelsrechtlicher Ursprung

    Hierbei geht es hingegen darum, Antidumpingzölle zu vermeiden oder Handelsbeschränkungen korrekt zu erfüllen. Darüber hinaus ist der Warenursprung sowohl für Einfuhr als auch für Ausfuhr eine bedeutende Kategorie, so dass er aus Sicht der Union von beiden Seiten betrachtet werden muss.

    Unternehmen, die diese Unterscheidung verstehen und ihre Ursprungsnachweise korrekt pflegen, profitieren von Zollvorteilen, rechtlicher Sicherheit und einer reibungsloseren Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und Behörden.

    Wer seinen Ursprung richtig bestimmt, hat nicht nur in der Theorie, sondern auch praktisch einen Wettbewerbsvorteil – und kann sicherstellen, dass der Handel mit internationalen Märkten reibungslos funktioniert.

  • .

    Hierbei stellt das spezielle Verfahren in Deutschland die letzte wesentliche Be- und Verarbeitungsstufe dieses Produktes her.

    Die Unterscheidung zwischen präferenziellen und handelsrechtlichen Ursprüngen ist entscheidend für den Erfolg im internationalen Handel. Hierbei müssen spezifische Ursprungsregeln erfüllt sein, etwa durch ausreichend hohen Wertanteil aus dem Abkommensgebiet oder durch bestimmte Produktionsschritte.

    Damit es nicht beim Fachbegriff bleibt, schauen wir uns die beiden Arten des Warenursprungs jetzt im Detail an.

    1.

    Dies bedeutet nicht zwangsläufig das Land, in dem die Ware ursprünglich produziert oder geliefert wurde.

    Beispiele für den Handelsrechtlichen Warenursprung

    • Ein Produkt könnte aus einem Drittland stammen, aber die letzte Bearbeitung fand in Deutschland statt. Handelsrechtlicher Ursprung

      Während der präferenzielle Ursprung vor allem mit Handelsvorteilen und Zollermäßigungen zu tun hat, geht es beim handelsrechtlichen Ursprung (oder auch nicht-präferenzielle Ursprung) vor allem um die Herkunft einer Ware im rechtlichen Kontext.

      Im Wesentlichen ist der handelsrechtliche Ursprung dort, wo die letzte wesentliche Be- und Verarbeitung eines Produkts stattgefunden hat.

      Darüber hinaus ist der Warenursprung sowohl für Einfuhr als auch für Ausfuhr eine bedeutende Kategorie, so dass er aus Sicht der Union von beiden Seiten betrachtet werden muss. Die Mango wird mit einem speziellen Verfahren in Deutschland gefriergetrocknet und zum Verkauf in Tüten verpackt. Das Ziel der Bestimmung des präferenziellen Ursprungs ist es, bei der Einfuhr aus einem begünstigten Land oder bei der Ausfuhr von Waren in ein begünstigtes Land eine Ermäßigung der Zollsätze (Zollpräferenzmaßnahmen) zu gewähren.

    Warenursprung (präferenzieller und nichtpräferenzieller Ursprung einer Ware)

    Die Frage des Warenursprungs ist sehr kompliziert und vielschichtig und beruht in erster Linie auf internationalen Abkommen, wird aber auch durch das europäische Zollrecht geregelt, insbesondere durch autonome Präferenzmaßnahmen, die im Rahmen des so genannten Allgemeinen Präferenzsystems (APS) auf Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder angewandt werden können oder sich auf andere einseitige Maßnahmen der Union beziehen können.