Ex schutz zone 10

Selbstverständlich sind Betriebsmittel, die einer höheren Temperaturklasse entsprechen (z.B. Zwischen nicht-eigensicherenundeigensicherenKlemmen muss ein Abstand von 50 mm eingehalten werden. Die Anforderungen beim Bau explosionsgeschützter elektrischer Betriebs- mittel können daher in Abhängigkeit von den im vorgesehenen Einsatzbereich vorhandenen Gasen oder Dämpfen abgestuft werden.

Das erlaubt im Maschinenbau, auf bestehende Konstruktionen bzw. Neben einem scharf fokussierten Lichtstrahl für den Fernbereich, sorgen Ledlenser Taschenlampen mit AFS im Nahbereich für eine breite und homogene Ausleuchtung. In Bereichen, in denen die Entstehung explosionsfähiger Gemische aus brennbaren Stoffen und Luft durch Maßnahmen des primären Explosionsschutzes nicht verhindert werden kann, sind besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Zündquellen erforderlich.

Die Anforderungen an das Betriebsmittel steigen von II A nach II C.

Einteilung in Temperaturklassen
Die explosionsgeschützten Betriebsmitteln die innerhalb des Ex-Bereiches installiert werden, sind in sechs Temperaturklassen (T1 bis T6) unterteilt.

Die andere Richtlinie wendet sich an Hersteller von Produkten, die in den Ex-Zonen zum Einsatz kommen.

Unter anderem werden hier Maßnahmen aufgeführt, wie Arbeitgeber durch die Auswahl der geeigneten Arbeitsmittel Explosionsrisiken vermeiden können. Entsprechend steigen die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel für diese Explosionsgruppen. Dabei gibt es wiederum sechs Gerätekategorien. Ein Stromkreis ist eigensicher, wenn kein Funke und kein thermischer Effekt, die unter festgelegten Prüfungsbedingungen (welche den normalen Betrieb und bestimmte Fehlerbedingungen umfassen) auftreten, die Zündung einer bestimmten explosionsfähigen Atmosphäre verursachen kann.

Nach den Baubestimmungen DIN VDE 0170/0171 Teil 1, EN 50 014 ist die Herstellung elektrischer explosionsgeschützter Betriebsmittel in verschiedenen Zündschutzarten zulässig. Ex-RL) Zoneneinteilung für Bereiche, die durch brennbare Stäube explosionsgefährdet sind: Zone 10 umfaßt Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre langzeitig oder häufig vorhanden ist.

gehören: Bereiche in der Umgebung Staub enthaltender Apparaturen, wenn Staub aus Undichtheiten austreten kann und sich Staubablagerung in gefahrdrohender Menge bilden kann (z.B. Stoffe in der Gasgruppe IIC (z.B. Auf diese Abdeckung kann verzichtet werden, wenn eine Warnaufschrift «NICHT UNTER SPANNUNG ÖFFNEN» angebracht ist. Literaturstellen entnommen werden.

Bei den Standardgehäusen aus Edelstahl und Stahl können die Befestigungslaschen sowohl unten und oben als auch seitlich angebracht werden.

In Klemmenkästen der Zündschutzart «erhöhte Sicherheit e» können alle Klemmen in den Zündschutzarten «Erhöhte Sicherheit e» und «Eigensicherheit i» eingebaut werden.

Entsprechend kann man die Gase nach ihrer Zündtemperatur diesen Temperaturklassen zuordnen, wobei die maximale Oberflächentemperatur der jeweiligen Klasse die Zündtemperatur der zugehörigen Gase nicht erreichen darf. Technische Lösungen sind allerdings organisatorischen Massnahmen vorzuziehen.

Klemmenkästen mit dem Schutzniveau «ec» erlauben zusätzliche das Einbauen von Klemmen mit integrierten Sicherungen.

(gem. Von einem gelegentlichen Auftreten spricht man, wenn ein explosionsfähiges Gemisch zu weniger als 50 % der Betriebszeit, aber in Summe länger als 30 Minuten jährlich auftritt. Dabei unterscheiden sich die verschiedenen Ex-Zonen je nach Gefahrenlage, bzw. Dies soll im folgenden erläutert werden.

Ex-Zone 1 bzw.

Explosionsgruppen

Die Zündfähigkeit und das Zünddurchschlagsvermögen eines explosionsfähigen Gemisches ist eine stofftypische Eigenschaft.



Die eine Richtlinie richtet sich an die Betreiber von Anlagen, in denen explosionsfähige Atmosphären herrschen können und gibt vor, welche Mindestanforderungen zum Schutz der Mitarbeiter eingehalten werden müssen.

Ebenso sind unsere Produkte in der Regel für die bestmöglichen Gas- und Staubgruppen IIC und IIIC zugelassen.

(gem.

wie oben, aber besonders für große Geräte und ganze Räume

Eigensicherheit -i

Die im explosionsgefährdeten Bereich eingesetzten Betriebsmittel enthalten nur eigensichere Stromkreise. Diese sehr gute Klassifizierung erlaubt den Umgang mit allen gängigen Chemikalien und Stoffen, bis auf wenige spezielle Ausnahmen (vorbehaltlich der Erfüllung der sonstigen Anforderungen, wie der richtigen Zone).

Was sind Gas- und Staubgruppen?

Nicht nur die Zündtemperatur eines Stoffs ist für die Auswahl von geeigneten Werkzeugen relevant, auch auf Eigenschaften wie die Zündfähigkeit durch elektrische Funken und die Beschaffenheit der Stäube muss geachtet werden.

ATEX steht dabei für „atmosphères explosibeles“ (französisch für explosionsfähige Atmosphäre).

Temperaturklasse Höchstzulässige Oberflächentemperatur der Betriebsmittel Zündtemperaturen der Brennbaren Stoffe
T1 450 °C> 450 °C
T2 300 °C> 300 °C
T3 200 °C> 200 °C
T4 135 °C> 135 °C
T5 100 °C> 100 °C
T6 85 °C> 85 °C

Auszug Sicherheitstechnischer Kennzahlen brennbarer Gase und Dämpfe

Stoffbezeichnung

Zündtemperatur °C Temperaturklasse Explosionsgruppe

Acetaldehyd

140 T4 II A

Aceton

540 T1 II A

Acetylen

305 T2 II C

Ethan

515 T1 II A

Ethylacetat

460 T1 II A

Ethylether

180 Peroxidbildung T4 II B

Ethylalkohol

425 T2 II A; II B

Ethylchlorid

510 T1 II A

Ethylen

425 T2 II B

Ethylenoxid

440 Selbstzerfall T2 II B

Ammoniak

630 T1 II A

i-Amylacetat

380 T2 II A

Benzine, Ottokraftstoffe Siedebeginn < 135 ’C

220 bis 300 T3 II A

Spezialbenzine Siedebeginn > 135 ’C

220 bis 300 T3 II A

Benzol (rein)

555 T1 II A

n-Butan

365 T2 II A

n-Butylalkohol

340 T2 II A

Cyclohexanon

430 T2 II A

1,2-Dichlorethan

440 T2 II A

Dieselkraftstoffe DIN 51601/04.78

220 bis 300 T3 II A

Düsenkraftstoffe

220 bis 300 T3 II A

Essigsäure

485 T1 II A

Essigsäureanhydrid

330 T2 II A

Heizöl EL DIN 51603 Teil 1/12.81

220 bis 300 T3 II A

Heizöl L DIN 51603 Teil 2/10.76

220 bis 300 T3 II A

Heizöle M und S DIN 51603 Teil 2/10.76

220 bis 300 T3 II A

n-Hexan

240 T3 II A

Kohlenoxid

605 T1 II A

Methan

595 (650) T1 II A

Methanol

455 T1 II A

Methylchlorid

625 T1 II A

Naphthalin

520 T1 II A

Phenol

595 T1 II A

Propan

470 T1 II A

Schwefelkohlenstoff

95 T6 II C

Schwefelwasserstoff

270 T3 II B

Stadtgas (Leuchtgas)

560 T1 II B

Toluol

535 T1 II A

Wasserstoff

560 T1 II C

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Explosionsschutz Klassifizierung

 Zonen – Explosionsgruppen – Temperaturklassen

Einführung
Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen eingeteilt, die Betriebsmittel in Gerätegruppen und Gerätekategorien.



Der Großteil unserer Produkte ist für die Temperaturklasse T4 und maximale Oberflächentemperatur für Stäube von 135°C zugelassen. Die Kategorien 1D, 2D und 3 D sind Einteilungen für den Staubexplosionsschutz (D = Dust); dabei sind Betriebsmittel mit 1 D für Zone 20, 21 und 22, Betriebsmittel mit 2 D für Zone 21 und 22 und Betriebsmittel mit 3 D für Zone 22 geeignet.

Explosionsgruppen, Temperaturklassen
Werden über die Gerätegruppe und Gerätekategorie bestimmt, in welchen Zonen ein Betriebsmittel eingesetzt werden kann.

die Temperatur, bei der eine Wärmezündung z.B.